Die Gehwege vor Grundstücken müssen so freigeräumt werden, dass den Erfordernissen des Fußgängerverkehrs Rechnung getragen wird. Für Gehwege in Straßen der Reinigungsklasse 1 und 2 ist eine Schneeräumung und Eisbeseitigung mit einer Mindestbreite von 1,50 m notwendig.
Zugänge zu Hydranten, sowie Zugänge zu Telefonzellen, Notrufsäulen, Aufzügen, Briefkästen und Parkautomaten sind gleichfalls von Schnee und Eis frei zu räumen.
Auftaumittel und Salze schaden der Umwelt und sind deshalb zur Schneeräumung und Glättebeseitigung für Grundstückseigentümer generell verboten. Zum Winterdienst in Berlin dürfen zur Glättebekämpfung ausschließlich abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt eingesetzt werden.
Schneeräumen, Eisbeseitigung und Glättebekämpfung führen wir gemäß dem Berliner Straßenreinigungsgesetz durch. Blauschnee Winterdienst räumt zuverlässig nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben Ihr Grundstück, Gehwege, Zugänge und Hydranten frei.
Mehr Informationen zur Schneeräumpflicht in Berlin ⟶